AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rechtsgrundlagen für WinLohn, Zusatzmodule, Wartung und Mietmodelle – übersichtlich für unsere B2B-Kunden zusammengefasst.

Kurzfassung

  • B2B-only: Verträge ausschließlich mit Unternehmern (UGB).
  • Mietmodelle: 12 Monate Mindestlaufzeit, Abrechnung halbjährlich im Voraus, Kündigung bis 30.11.
  • Wartung: gesetzliche Updates, Schnittstellenpflege und Programmverbesserungen; individuelle Anpassungen separat.
  • Zusatzmodule: Mietpreis 5 %/Monat, Wartung bei Kauf 12,5 %/Jahr.
  • Preisanpassung: VPI 2020, Anpassung bei >5 % Indexänderung zum Jahreswechsel.

Stand & Hinweise

Stand: 2026

Geltung: Unternehmergeschäft (B2B) nach UGB.

Vertragsgrundlage: Angebot, Preisliste und diese AGB.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen OnPoint Solutions e.U. (Anbieter) und seinen Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des UGB (B2B); ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Bereitstellung der Software WinLohn inklusive optionaler Zusatzmodule, Wartungsleistungen sowie – sofern vereinbart – Mietmodelle und Schulungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Preisliste und diesen AGB.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Abrechnung gemäß den im Angebot oder auf der Preisseite ausgewiesenen Intervallen (z. B. halbjährlich).

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie Mahnspesen.

4. Mietmodelle

Leistungen im Mietmodell:

  • Programmnutzung inklusive Actian PSQL Einplatz-Workgroup
  • Alle Updates während der Laufzeit
  • Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsbeginn
  • Abrechnung halbjährlich im Voraus
  • Kündigung jeweils bis spätestens 30.11. für das Folgejahr

5. Wartung und Updates

Umfasst gesetzlich erforderliche Updates, Abgaberechnungen, Pflege der Datenschnittstellen sowie allgemeine Programmverbesserungen (soweit nicht durch Zusatzmodule abgedeckt).

Wartung ist keine individuelle Anpassung; Zusatzleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6. Zusatzmodule

Erwerb oder Miete von Zusatzmodulen:

  • Mietpreis: 5 % des jeweiligen Programmpreises pro Monat
  • Wartung bei Kauf: 12,5 % des Programmpreises pro Jahr
  • Programmwartung und/oder Zusatzmodule können jährlich bis spätestens 30.11. für das Folgejahr gekündigt werden

7. Preisanpassung

Preisbindung an den Verbraucherpreisindex (VPI) 2020.

Anpassung jeweils zum Jahreswechsel, sofern sich der Index gegenüber dem Wert der letzten Anpassung um mehr als 5 % verändert hat.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Nutzung der Software erforderlichen Informationen vollständig und korrekt bereit.

Der Anbieter haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

9. Haftung

Haftung ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmer gemäß UGB.

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

11. Schulungen

Schulungen werden gesondert angeboten und sind nicht Bestandteil der Wartung oder Miete, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Kündigungen erfolgen gemäß vereinbarter Fristen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Österreich, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu den AGB?

Wir erklären Vertragsdetails, Preise und Laufzeiten gerne persönlich.

Kontaktformular