Newsletter Neueste Ausgabe Stand: Juli 2026

Newsletter Juli 2026 – Lohnverrechnung

Diese Web-Ansicht fasst die aktuelle Juli-Ausgabe kompakt zusammen: von der beschlossenen Mitarbeiterprämie 2026 über rückwirkende Aufrollungen beim Feiertagsarbeitsentgelt bis zu den großen Änderungen, die 2027 und 2028 auf die Lohnverrechnung zukommen.

Steuerrecht Mitarbeiterprämie 2026

Mitarbeiterprämie 2026: Beschlossen – bis zu 500 € steuerfrei

Der Nationalrat hat am 10.06.2026 das Budgetmaßnahmengesetz 2026 beschlossen. Damit ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 fix – allerdings deutlich enger gefasst als in den Vorjahren.

Eckdaten

  • Höhe: max. 500 € pro Arbeitnehmer:in (2025: 1.000 €)
  • Zeitraum: Gewährung nur von Juli bis Dezember 2026; eine Auszahlung im 1. Halbjahr 2026 ist ausgeschlossen
  • Nachträglich: Auszahlung im Rahmen einer Aufrollung bis 15.02.2027 möglich
  • Deckelung: gemeinsam mit Gewinnbeteiligung max. 3.000 € pro Kalenderjahr, sonst Pflichtveranlagung

Voraussetzungen

  • Die Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen (Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung mit KV-Ermächtigung)
  • Nur wenn kein Betriebsrat besteht und der KV dies zulässt (oder keine kollektivvertragsfähige Körperschaft existiert), genügt eine vertragliche Vereinbarung – dann aber für alle Arbeitnehmer:innen
  • Zusätzlichkeit: Es muss eine zusätzliche, bisher nicht übliche Zahlung sein. Neu: Auch eine Prämie anstelle einer KV-Lohnerhöhung gilt als zusätzlich

Praxishilfe: Grafische Übersicht zur abgabenfreien Mitarbeiterprämie 2026 (PDF) – Vorlagenportal (Rainer Kraft)

Achtung: Nur lohnsteuerfrei! SV, BV, DB, DZ und KommSt bleiben pflichtig.

Quellen: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 7 f.) und 10/2026 (S. 5) · § 124b Z 478 lit. f EStG · Parlament: Budgetmaßnahmengesetz 2026 · Grafische Übersicht zur abgabenfreien Mitarbeiterprämie 2026 (PDF) im Vorlagenportal (Rainer Kraft)

Aufrollung nötig Feiertagsarbeitsentgelt

Feiertagsarbeitsentgelt: Steuerfreiheit rückwirkend erweitert

Ebenfalls mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 wurde die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts (§ 68 Abs. 1 EStG) rückwirkend ab 01.01.2026 auf „vergleichbare gesetzliche Regelungen" außerhalb des § 9 Abs. 5 ARG ausgeweitet (z. B. Landarbeitsgesetz).

Handlungsbedarf: Wer betroffenes Feiertagsarbeitsentgelt heuer steuerpflichtig abgerechnet hat, muss ehestmöglich aufrollen – spätestens bis Ende September 2026.

Nicht erfasst bleiben Ansprüche, die nur auf KV oder Dienstvertrag beruhen (z. B. leitende Angestellte außerhalb des ARG).

Quelle: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 6) und 10/2026 (S. 5)

Ausblick 2027 Telearbeit

Telearbeitspauschale wird mit 2027 abgeschafft

Das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 (Regierungsvorlage, Beschlussfassung im Parlament läuft – inhaltlich weitgehend fix) streicht die abgabenfreie Telearbeitspauschale ab 01.01.2027.

  • Eine Vergütung für Telearbeit ist ab 2027 nur noch abgabenpflichtig möglich; auch der Werbungskostenabzug entfällt.
  • Die Erfassungspflicht der Telearbeitstage am Lohnkonto und Lohnzettel entfällt.
  • Ergonomisches Mobiliar bleibt als Werbungskosten absetzbar (max. 300 €/Jahr); statt 26 Telearbeitstagen kann künftig die schriftliche Telearbeitsvereinbarung verlangt werden.

Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 27 f.)

Sachbezug E-Fahrzeuge

Sachbezug für E-Fahrzeuge: Nullwert fällt stufenweise

Ebenfalls im Budgetbegleitgesetz 2027/2028 enthalten: Für emissionsfreie Firmen-Kfz mit Privatnutzung endet der Sachbezugswert von null.

Neue Werte

  • Ab 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten, max. 180 €/Monat
  • Ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten, max. 300 €/Monat
  • Bei nachweislich max. 500 Privat-km/Monat gelten die halben Werte

Zu beachten

  • Keine Übergangsregelung nach Anschaffungsdatum – gilt auch bei Bezugsumwandlung
  • Unverändert bleiben Jobräder und der abgabenfreie Ersatz von Ladekosten

Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 33)

SV & Steuer Pension

Arbeiten neben oder statt der Pension: Neue Regeln ab 2027

Für erwerbstätige Personen ab dem Regelpensionsalter kommen 2027 zwei spürbare Entlastungen auf Dienstnehmerseite – gleichzeitig wird die Beschäftigung Älterer für Arbeitgeber teurer.

Entlastungen für Dienstnehmer:innen

  • SV: Der DN-Anteil zur Pensionsversicherung (10,25 %) entfällt zur Gänze – sowohl beim Pensionsaufschub als auch bei Erwerbstätigkeit neben der Alterspension
  • Steuer: Neuer Aktivitätsfreibetrag von 1.250 €/Monat (max. 15.000 €/Jahr) für aktive Erwerbseinkünfte – bereits monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigbar (Erklärung und Nachweis erforderlich)
  • Für Zuverdiener:innen neben laufender Pension gelten Mindestversicherungszeiten (Männer 480, Frauen 408 Monate)

Mehrkosten für Arbeitgeber

  • Der DG-Anteil zur PV ist künftig voll zu entrichten (die bisherige Halbierung beim Aufschub fällt weg)
  • ALV-Dienstgeberanteile fallen künftig auch nach Wegfall der ALV-Pflichtversicherung an
  • Die IESG-Altersbefreiung entfällt ab 2027, die DB-Altersbefreiung (60+) läuft mit Ende 2027 aus
  • Die ALV-Staffelung für niedrige Einkommen wird ab 2027 schrittweise abgeschafft

Quelle: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 9 ff.) und 11/2026 (S. 25 ff., 31 f.)

Ausblick 2028 Lohnnebenkosten

Ausblick: Dienstgeberbeitrag sinkt 2028 auf 2,7 %

Als Teil des Doppelbudgets 2027/2028 wird der Dienstgeberbeitrag (DB) ab 01.01.2028 von 3,7 % auf 2,7 % gesenkt. Im Gegenzug fallen – wie oben beschrieben – die Altersbefreiungen bei DB, IESG und ALV.

Zusätzlich wird die tägliche Höchstbeitragsgrundlage 2027 außertourlich um 5 €/Tag (150 €/Monat) und 2028 nochmals um 1,67 €/Tag über die normale Aufwertung hinaus angehoben.

Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 25 ff.) · Parlament: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

Lohnsteuer Familienbonus Plus

Familienbonus Plus: Neue Aufteilung ab 2027

Ab 01.01.2027 gelten neue Aufteilungsregeln: Die bisherige Wahl 100:0 bzw. 0:100 bleibt nur für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (bzw. bei erhöhter Familienbeihilfe). Ansonsten sind künftig nur mehr 75:25, 25:75 oder 50:50 möglich.

Für die Praxis: Die Erklärung E 30 wird neu aufgelegt – beim Jahreswechsel 2026/27 sind daher vielfach neue Erklärungen der Mitarbeiter:innen einzuholen.

Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 27 f.)

Judikatur & Praxis Kurz notiert

Pflegefreistellung

Der Kostenersatz für eine ärztliche Bestätigung ist nur dann beitrags- und lohnsteuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Bestätigung ausdrücklich verlangt hat. Bei unaufgeforderter Vorlage ist der Ersatz abgabenpflichtig (ÖGK DGservice 1/2026).

Jobrad-Bezugsumwandlung

Klauseln, die Arbeitnehmer:innen in beschäftigungsfreien Zeiträumen (z. B. zwischen Saisonen) zur Zahlung der Leasingraten verpflichten, sind laut OGH sittenwidrig und nichtig (OGH 18.03.2026, 9 ObA 15/26k).

Quelle: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 15) und 11/2026 (S. 37)

Umfrage Dankeschön

Ein herzliches Dankeschön – und eine kleine Bitte

Viele von Ihnen haben bereits an unserer Umfrage zu Schulungen und Lohnsoftware teilgenommen – dafür möchten wir uns von Herzen bedanken! Ihre Zeit und Ihr offenes Feedback sind für uns außerordentlich wertvoll und fließen direkt in die Weiterentwicklung unserer Schulungsangebote und unseres Lohnprogramms ein.

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Nächster Schritt

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Quellen dieser Ausgabe: WIKU Personal aktuell, Ausgaben 8-9/2026, 10/2026 und 11/2026 (Wilhelm Kurzböck, wikutraining.at) · Parlament Österreich (Budgetmaßnahmengesetz 2026, Budgetbegleitgesetz 2027-2028) · Vorlagenportal (Rainer Kraft) · ÖGK DGservice