Inhalt dieser Ausgabe
01
Mitarbeiterprämie 2026: Beschlossen
Bis zu 500 € steuerfrei von Juli bis Dezember – mit deutlich engeren Voraussetzungen als in den Vorjahren.
02
Feiertagsarbeitsentgelt: Steuerfreiheit erweitert
Rückwirkend ab 01.01.2026 ausgeweitet – betroffene Abrechnungen bis Ende September aufrollen.
03
Telearbeitspauschale endet mit 2027
Die abgabenfreie Pauschale wird gestrichen; auch Erfassungspflicht und Werbungskostenabzug entfallen.
04
Sachbezug für E-Fahrzeuge
Der Nullwert für emissionsfreie Firmen-Kfz fällt ab 2027 stufenweise.
05
Arbeiten neben oder statt der Pension
Ab 2027: DN-Anteil zur Pensionsversicherung entfällt, neuer Aktivitätsfreibetrag von 1.250 €/Monat.
06
Ausblick: DB sinkt 2028 auf 2,7 %
Dienstgeberbeitrag wird gesenkt – im Gegenzug enden die Altersbefreiungen bei DB, IESG und ALV.
07
Familienbonus Plus: Neue Aufteilung
Ab 2027 sind nur mehr 75:25, 25:75 oder 50:50 möglich – neue E-30-Erklärungen einholen.
08
Kurz notiert
Pflegefreistellung: Kostenersatz für ärztliche Bestätigungen; OGH-Judikatur zur Jobrad-Bezugsumwandlung.
09
Dankeschön zur Umfrage
Vielen Dank für Ihr Feedback zu Schulungen und Lohnsoftware – die Teilnahme ist weiterhin möglich.
Mitarbeiterprämie 2026: Beschlossen – bis zu 500 € steuerfrei
Der Nationalrat hat am 10.06.2026 das Budgetmaßnahmengesetz 2026 beschlossen. Damit ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 fix – allerdings deutlich enger gefasst als in den Vorjahren.
Eckdaten
- Höhe: max. 500 € pro Arbeitnehmer:in (2025: 1.000 €)
- Zeitraum: Gewährung nur von Juli bis Dezember 2026; eine Auszahlung im 1. Halbjahr 2026 ist ausgeschlossen
- Nachträglich: Auszahlung im Rahmen einer Aufrollung bis 15.02.2027 möglich
- Deckelung: gemeinsam mit Gewinnbeteiligung max. 3.000 € pro Kalenderjahr, sonst Pflichtveranlagung
Voraussetzungen
- Die Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen (Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung mit KV-Ermächtigung)
- Nur wenn kein Betriebsrat besteht und der KV dies zulässt (oder keine kollektivvertragsfähige Körperschaft existiert), genügt eine vertragliche Vereinbarung – dann aber für alle Arbeitnehmer:innen
- Zusätzlichkeit: Es muss eine zusätzliche, bisher nicht übliche Zahlung sein. Neu: Auch eine Prämie anstelle einer KV-Lohnerhöhung gilt als zusätzlich
Praxishilfe: Grafische Übersicht zur abgabenfreien Mitarbeiterprämie 2026 (PDF) – Vorlagenportal (Rainer Kraft)
Achtung: Nur lohnsteuerfrei! SV, BV, DB, DZ und KommSt bleiben pflichtig.
Quellen: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 7 f.) und 10/2026 (S. 5) · § 124b Z 478 lit. f EStG · Parlament: Budgetmaßnahmengesetz 2026 · Grafische Übersicht zur abgabenfreien Mitarbeiterprämie 2026 (PDF) im Vorlagenportal (Rainer Kraft)
Feiertagsarbeitsentgelt: Steuerfreiheit rückwirkend erweitert
Ebenfalls mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 wurde die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts (§ 68 Abs. 1 EStG) rückwirkend ab 01.01.2026 auf „vergleichbare gesetzliche Regelungen" außerhalb des § 9 Abs. 5 ARG ausgeweitet (z. B. Landarbeitsgesetz).
Handlungsbedarf: Wer betroffenes Feiertagsarbeitsentgelt heuer steuerpflichtig abgerechnet hat, muss ehestmöglich aufrollen – spätestens bis Ende September 2026.
Nicht erfasst bleiben Ansprüche, die nur auf KV oder Dienstvertrag beruhen (z. B. leitende Angestellte außerhalb des ARG).
Quelle: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 6) und 10/2026 (S. 5)
Telearbeitspauschale wird mit 2027 abgeschafft
Das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 (Regierungsvorlage, Beschlussfassung im Parlament läuft – inhaltlich weitgehend fix) streicht die abgabenfreie Telearbeitspauschale ab 01.01.2027.
- Eine Vergütung für Telearbeit ist ab 2027 nur noch abgabenpflichtig möglich; auch der Werbungskostenabzug entfällt.
- Die Erfassungspflicht der Telearbeitstage am Lohnkonto und Lohnzettel entfällt.
- Ergonomisches Mobiliar bleibt als Werbungskosten absetzbar (max. 300 €/Jahr); statt 26 Telearbeitstagen kann künftig die schriftliche Telearbeitsvereinbarung verlangt werden.
Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 27 f.)
Sachbezug für E-Fahrzeuge: Nullwert fällt stufenweise
Ebenfalls im Budgetbegleitgesetz 2027/2028 enthalten: Für emissionsfreie Firmen-Kfz mit Privatnutzung endet der Sachbezugswert von null.
Neue Werte
- Ab 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten, max. 180 €/Monat
- Ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten, max. 300 €/Monat
- Bei nachweislich max. 500 Privat-km/Monat gelten die halben Werte
Zu beachten
- Keine Übergangsregelung nach Anschaffungsdatum – gilt auch bei Bezugsumwandlung
- Unverändert bleiben Jobräder und der abgabenfreie Ersatz von Ladekosten
Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 33)
Arbeiten neben oder statt der Pension: Neue Regeln ab 2027
Für erwerbstätige Personen ab dem Regelpensionsalter kommen 2027 zwei spürbare Entlastungen auf Dienstnehmerseite – gleichzeitig wird die Beschäftigung Älterer für Arbeitgeber teurer.
Entlastungen für Dienstnehmer:innen
- SV: Der DN-Anteil zur Pensionsversicherung (10,25 %) entfällt zur Gänze – sowohl beim Pensionsaufschub als auch bei Erwerbstätigkeit neben der Alterspension
- Steuer: Neuer Aktivitätsfreibetrag von 1.250 €/Monat (max. 15.000 €/Jahr) für aktive Erwerbseinkünfte – bereits monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigbar (Erklärung und Nachweis erforderlich)
- Für Zuverdiener:innen neben laufender Pension gelten Mindestversicherungszeiten (Männer 480, Frauen 408 Monate)
Mehrkosten für Arbeitgeber
- Der DG-Anteil zur PV ist künftig voll zu entrichten (die bisherige Halbierung beim Aufschub fällt weg)
- ALV-Dienstgeberanteile fallen künftig auch nach Wegfall der ALV-Pflichtversicherung an
- Die IESG-Altersbefreiung entfällt ab 2027, die DB-Altersbefreiung (60+) läuft mit Ende 2027 aus
- Die ALV-Staffelung für niedrige Einkommen wird ab 2027 schrittweise abgeschafft
Quelle: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 9 ff.) und 11/2026 (S. 25 ff., 31 f.)
Ausblick: Dienstgeberbeitrag sinkt 2028 auf 2,7 %
Als Teil des Doppelbudgets 2027/2028 wird der Dienstgeberbeitrag (DB) ab 01.01.2028 von 3,7 % auf 2,7 % gesenkt. Im Gegenzug fallen – wie oben beschrieben – die Altersbefreiungen bei DB, IESG und ALV.
Zusätzlich wird die tägliche Höchstbeitragsgrundlage 2027 außertourlich um 5 €/Tag (150 €/Monat) und 2028 nochmals um 1,67 €/Tag über die normale Aufwertung hinaus angehoben.
Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 25 ff.) · Parlament: Budgetbegleitgesetz 2027-2028
Familienbonus Plus: Neue Aufteilung ab 2027
Ab 01.01.2027 gelten neue Aufteilungsregeln: Die bisherige Wahl 100:0 bzw. 0:100 bleibt nur für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (bzw. bei erhöhter Familienbeihilfe). Ansonsten sind künftig nur mehr 75:25, 25:75 oder 50:50 möglich.
Für die Praxis: Die Erklärung E 30 wird neu aufgelegt – beim Jahreswechsel 2026/27 sind daher vielfach neue Erklärungen der Mitarbeiter:innen einzuholen.
Quelle: WIKU Personal aktuell 11/2026 (S. 27 f.)
Pflegefreistellung
Der Kostenersatz für eine ärztliche Bestätigung ist nur dann beitrags- und lohnsteuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Bestätigung ausdrücklich verlangt hat. Bei unaufgeforderter Vorlage ist der Ersatz abgabenpflichtig (ÖGK DGservice 1/2026).
Jobrad-Bezugsumwandlung
Klauseln, die Arbeitnehmer:innen in beschäftigungsfreien Zeiträumen (z. B. zwischen Saisonen) zur Zahlung der Leasingraten verpflichten, sind laut OGH sittenwidrig und nichtig (OGH 18.03.2026, 9 ObA 15/26k).
Quelle: WIKU Personal aktuell 8-9/2026 (S. 15) und 11/2026 (S. 37)
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Quellen dieser Ausgabe: WIKU Personal aktuell, Ausgaben 8-9/2026, 10/2026 und 11/2026 (Wilhelm Kurzböck, wikutraining.at) · Parlament Österreich (Budgetmaßnahmengesetz 2026, Budgetbegleitgesetz 2027-2028) · Vorlagenportal (Rainer Kraft) · ÖGK DGservice