Newsletter Stand: März 2026

Newsletter März 2026 – Lohnverrechnung

In dieser Ausgabe finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Änderungen in der Lohnverrechnung sowie einen Schulungstermin zur automatisierten Abrechnung mit WinLohn. Diese Seite ist die Web-Ansicht des versendeten Newsletters.

Inhalt dieser Ausgabe

Update Pendlereuro

Anhebung des Pendlereuro auf 6 €

Im Jahr 2026 wurde der Pendlereuro von 2 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung auf 6 € angehoben. Diese Erhöhung soll für Pendler die Abschaffung des Klimabonus zum Teil kompensieren.

  • Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag und reduziert die Lohnsteuer direkt.
  • Die Pendlerpauschale reduziert weiterhin die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuerberechnung.
Geplant Mitarbeiterprämie

Mitarbeiterprämie 2026 – noch in Ausarbeitung

Die Mitarbeiterprämie, die 2025 wieder eingeführt wurde, soll auch 2026 zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat sich einen Zeitrahmen bis 31.05.2026 gegeben, um Voraussetzungen und maximale Prämienhöhe per Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Es wird ausdrücklich nicht empfohlen, die Mitarbeiterprämie 2026 vor Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts abzurechnen.

SV-rechtliche Hinweise (analog Rückmeldungen 2025):

  • Eine vorangegangene Auszahlung unter anderen Voraussetzungen führt nicht automatisch zur Einstufung als Sonderzahlung.
  • Mehrere Prämien innerhalb eines Jahres wären möglich, wenn es sich um verschiedene Prämien handelt und keine aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträume betroffen sind.
  • Unbedingt schriftliche Vereinbarungen mit allen Dienstnehmer:innen treffen, damit Zahlungen nicht als missbräuchlich gewertet werden.
  • Stellt der Dienstgeber in Aussicht, künftig aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen zu zahlen, kann eine Einordnung als Sonderzahlung naheliegen.

Zusammengefasst ist im Regelfall derzeit von einem laufenden Bezug auszugehen, bis die finalen Vorgaben veröffentlicht sind.

Klarstellung Feiertagsarbeitsentgelt

Feiertagsarbeitsentgelt wieder steuerfrei

Der Meinung des Finanzgerichts, dass Feiertagsarbeitsentgelte nicht unter die Steuerfreiheit des § 68 Abs. 1 EStG fallen, wurde ab 1.1.2026 gesetzlich widersprochen. Zusätzlich zu den SEG-Zulagen und Zuschlägen ist das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs. 5 ARG bis insgesamt 400 € monatlich steuerfrei.

Quelle: BGBLA 2026 I 4 (PDF)

2026 Überstunden

Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge 2026

Für Überstunden, die ab dem 1.1.2026 geleistet werden, gilt: Zuschläge im Ausmaß von 50 % für maximal 15 Überstunden pro Kalendermonat dürfen steuerfrei bleiben. Der Monatsfreibetrag ist auf 170 € festgelegt.

Die Grenze war 2025 bei 18, wurde dann wieder auf 10 reduziert und danach auf 15 erhöht. Die Regelung gilt nur für 2026; ab 2027 wird voraussichtlich die ursprüngliche Gesetzeslage (10 Überstunden, max. 120 €) wieder gelten.

Quelle: BGBLA 2026 I 4 (PDF)

Termin Schulung

Online-Schulung: Automatisierte Abrechnung mit WinLohn

Viele Unternehmen fokussieren auf Neukunden – wir bieten Bestandskund:innen einen Mehrwert für den Einsatz von WinLohn. In einer Online-Schulung gehen wir gemeinsam den Schritt von einer manuellen zu einer automatisierten Abrechnung.

  • Termin: 22.04.2026, 10:00–12:00 Uhr
  • Preis: 39 € exkl. USt (Bestandskund:innen)

Agenda (Auszug)

  1. Welche Stammdaten müssen erfasst werden, um die automatisierte Abrechnung effektiv zu nutzen?
  2. Wie lassen sich prozentuale KV-Anpassungen im Personalstamm automatisieren?
  3. Welche Abrechnungspositionen können automatisiert werden?
  4. Wo ist händisches Eingreifen notwendig/möglich? Welche Zusatzmodule erweitern die Automatismen?

Die Schulung besteht aus zwei Teilen: (1) Vorführung der Oberflächen und Abläufe (ca. 75–90 Minuten) und (2) Q&A (ca. 30–45 Minuten). Die Schulung findet ab 15 Teilnehmer:innen statt.

Anmeldungen bitte bis 17.04.2026 mit Angabe Ihrer WinLohn Lizenznummer.