Inhalt dieser Ausgabe
- Anhebung Pendlereuro auf 6 € Der Pendlereuro steigt von 2 € auf 6 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.
- Mitarbeiterprämie 2026 – Status Geplante Fortführung der Mitarbeiterprämie, Details folgen bis 31.05.2026.
- Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei Bis 400 € monatlich steuerfrei, gesetzliche Klarstellung ab 1.1.2026.
- Steuerbefreiung Überstunden 2026 15 Überstunden pro Monat bis 170 € steuerfrei – vorerst nur für 2026.
- Schulung: Automatisierte Abrechnung Online-Schulung am 22.04.2026, Fokus auf Automatisierung mit WinLohn.
Anhebung des Pendlereuro auf 6 €
Im Jahr 2026 wurde der Pendlereuro von 2 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung auf 6 € angehoben. Diese Erhöhung soll für Pendler die Abschaffung des Klimabonus zum Teil kompensieren.
- Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag und reduziert die Lohnsteuer direkt.
- Die Pendlerpauschale reduziert weiterhin die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuerberechnung.
Mitarbeiterprämie 2026 – noch in Ausarbeitung
Die Mitarbeiterprämie, die 2025 wieder eingeführt wurde, soll auch 2026 zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat sich einen Zeitrahmen bis 31.05.2026 gegeben, um Voraussetzungen und maximale Prämienhöhe per Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Es wird ausdrücklich nicht empfohlen, die Mitarbeiterprämie 2026 vor Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts abzurechnen.
SV-rechtliche Hinweise (analog Rückmeldungen 2025):
- Eine vorangegangene Auszahlung unter anderen Voraussetzungen führt nicht automatisch zur Einstufung als Sonderzahlung.
- Mehrere Prämien innerhalb eines Jahres wären möglich, wenn es sich um verschiedene Prämien handelt und keine aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträume betroffen sind.
- Unbedingt schriftliche Vereinbarungen mit allen Dienstnehmer:innen treffen, damit Zahlungen nicht als missbräuchlich gewertet werden.
- Stellt der Dienstgeber in Aussicht, künftig aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen zu zahlen, kann eine Einordnung als Sonderzahlung naheliegen.
Zusammengefasst ist im Regelfall derzeit von einem laufenden Bezug auszugehen, bis die finalen Vorgaben veröffentlicht sind.
Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge 2026
Für Überstunden, die ab dem 1.1.2026 geleistet werden, gilt: Zuschläge im Ausmaß von 50 % für maximal 15 Überstunden pro Kalendermonat dürfen steuerfrei bleiben. Der Monatsfreibetrag ist auf 170 € festgelegt.
Die Grenze war 2025 bei 18, wurde dann wieder auf 10 reduziert und danach auf 15 erhöht. Die Regelung gilt nur für 2026; ab 2027 wird voraussichtlich die ursprüngliche Gesetzeslage (10 Überstunden, max. 120 €) wieder gelten.
Quelle: BGBLA 2026 I 4 (PDF)
Online-Schulung: Automatisierte Abrechnung mit WinLohn
Viele Unternehmen fokussieren auf Neukunden – wir bieten Bestandskund:innen einen Mehrwert für den Einsatz von WinLohn. In einer Online-Schulung gehen wir gemeinsam den Schritt von einer manuellen zu einer automatisierten Abrechnung.
- Termin: 22.04.2026, 10:00–12:00 Uhr
- Preis: 39 € exkl. USt (Bestandskund:innen)
Agenda (Auszug)
- Welche Stammdaten müssen erfasst werden, um die automatisierte Abrechnung effektiv zu nutzen?
- Wie lassen sich prozentuale KV-Anpassungen im Personalstamm automatisieren?
- Welche Abrechnungspositionen können automatisiert werden?
- Wo ist händisches Eingreifen notwendig/möglich? Welche Zusatzmodule erweitern die Automatismen?
Die Schulung besteht aus zwei Teilen: (1) Vorführung der Oberflächen und Abläufe (ca. 75–90 Minuten) und (2) Q&A (ca. 30–45 Minuten). Die Schulung findet ab 15 Teilnehmer:innen statt.
Anmeldungen bitte bis 17.04.2026 mit Angabe Ihrer WinLohn Lizenznummer.